Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 06.04.2004 - L 3 U 123/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,69363
LSG Rheinland-Pfalz, 06.04.2004 - L 3 U 123/03 (https://dejure.org/2004,69363)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.04.2004 - L 3 U 123/03 (https://dejure.org/2004,69363)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. April 2004 - L 3 U 123/03 (https://dejure.org/2004,69363)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,69363) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • SG Düsseldorf, 31.03.2009 - S 6 U 25/08

    Berücksichtigung eines höheren JAV (Jahresarbeitsverdienst) bei einer

    Die Auslegung der Vorschrift ergibt aber, dass in diesem Fall die Neufestsetzung des JAV nicht ausgeschlossen ist, sondern von dem Zeitpunkt des wirklichen Endes der Ausbildung an neu festzusetzen ist (siehe dazu nur das Urteil des BSG (Bundessozialgericht) - B 2 U 31/99 R - vom 07.11.2000 (Rn. 20-22) sowie das Urteil des LSG (Landessozialgericht) Rheinland-Pfalz - L 3 U 123/03 - vom 06.04.2004 (Rn. 18 und 20)).

    Hierbei ist es - insbesondere in den Fällen, in denen ein Beschäftigter nach Ende seiner Ausbildung im Beschäftigungsbetrieb verbleibt - auch sachgerecht, sachlich und örtlich auf die Verhältnisse im Ausbildungsbetrieb abzustellen und insoweit den am Stichtag - dies ist der Tag nach dem Ende der Ausbildung - geltende branchenspezifische Tarifregelung heranzuziehen (Rütenik a.a.O. Rn. 46/47; Urteil des LSG Rheinland-Pfalz - L 3 U 123/03 - vom 06.04.2004 (Rn. 21 m.w.N.)).

    Daher ist auch der insoweit abweichenden Rechtsprechung des LSG Rheinland-Pfalz (Urteil L 3 U 123/03 - vom 06.04.2004 (Rn. 21)) nicht zu folgen (auch die dort in Bezug genommene Fundstelle in Bereiter-Hahn/Mehrtens - Gesetzliche Unfallversicherung - § 90 Anm. 9 - belegt dies nicht).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht